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Ihre Rechtsanwaltskanzlei Schulze.
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Für Rechtsanwaltskanzlei Schulze steht die Mandantenzufriedenheit an erster Stelle
Im Baurecht kommt es häufig zu Streitigkeiten zwischen Bauherren, Handwerkern, Generalunternehmen oder Subunternehmern. Verzögerungen, ungeklärte Leistungsumfänge, fehlende Nachträge oder unklare Vertragsgrundlagen führen schnell zu rechtlichen Auseinandersetzungen. Ein rechtssicher gestalteter Bauvertrag, klare Dokumentationen und eine frühzeitige juristische Beratung helfen, hohe Folgekosten zu vermeiden. Besonders bei Bauzeitverlängerungen, Nachtragsforderungen oder Stillstand auf der Baustelle sorgt eine kompetente anwaltliche Unterstützung dafür, dass Ansprüche schnell und wirksam durchgesetzt werden können.
Im Immobilienrecht stehen häufig Themen wie Kaufpreisfälligkeit, Übergabe, Haftung für versteckte Mängel oder die Rückabwicklung eines Immobilienkaufs im Mittelpunkt. Wenn nach dem Notartermin Probleme auftreten – etwa Schimmel, fehlerhafte Elektrik oder abweichende Wohnflächenangaben – benötigen Käufer und Verkäufer eine klare rechtliche Bewertung. Auch Fragen zur Grundschuld, Finanzierung oder Gewährleistung gegenüber Handwerkern spielen eine große Rolle. Ein spezialisierter Rechtsbeistand stellt sicher, dass vertragliche Vereinbarungen eingehalten werden und Betroffene ihre Rechte effektiv durchsetzen können.
Gerade im Bau- und Immobilienbereich kommt es häufig zu Zahlungsverzug, offenen Rechnungen oder verweigerter Abnahme. Bauunternehmer bleiben auf Forderungen sitzen, weil Auftraggeber Mängel behaupten, obwohl diese nicht wesentlich oder bereits behoben sind. Umgekehrt erleben Bauherren, dass trotz bestehender Baumängel Druck zur Zahlung ausgeübt wird. Inkassorecht, Verzug und Mängelhaftung greifen hier ineinander. Eine anwaltliche Prüfung zeigt, ob Zurückbehaltungsrechte bestehen, ob die Abnahme berechtigt verweigert wird und welche Schritte notwendig sind, um Forderungen erfolgreich durchzusetzen – von der Mahnung bis zur gerichtlichen Geltendmachung.
Beim Bauträgervertrag gelten besondere Vorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Sie regelt, in welchen Raten Bauträger Zahlungen erhalten dürfen, welche Sicherheiten bestehen müssen und wie Käufer vor finanziellen Risiken geschützt werden. Typische Streitpunkte im Bauträgerrecht sind verspätete Fertigstellungen, unvollständige Bauleistungen, fehlerhafte Teilabnahmen sowie überhöhte oder unzulässige Zahlungsanforderungen. Eine anwaltliche Begleitung stellt sicher, dass MaBV-Vorgaben eingehalten werden, Käufer keine unberechtigten Zahlungen leisten und Bauträger ihre Projekte rechtssicher abwickeln.
In der Regel fünf Jahre ab der Abnahme. Für Bauwerke gilt nach § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB eine Verjährungsfrist von fünf Jahren. Ist die VOB/B wirksam vereinbart, beträgt die Frist dort grundsätzlich vier Jahre. Hat der Unternehmer einen Mangel arglistig verschwiegen, gelten längere Fristen. Wir prüfen, welche Frist in Ihrem Fall läuft und wann sie endet.
Mit der Abnahme ändern sich die Rechte beider Seiten grundlegend. Die Vergütung wird fällig, die Verjährungsfrist für Mängel beginnt und die Beweislast für Mängel geht in der Regel auf den Besteller über. Bei wesentlichen Mängeln darf die Abnahme verweigert werden. Setzt der Unternehmer nach Fertigstellung eine Frist zur Abnahme, sollten Mängel rechtzeitig und konkret benannt werden, sonst kann die Abnahme als erfolgt gelten.
Sie können den Zahlungsanspruch außergerichtlich und gerichtlich durchsetzen. Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung tritt Verzug ein, bei Verbrauchern nur nach entsprechendem Hinweis in der Rechnung. Unter Unternehmern können Verzugszinsen von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und eine Pauschale von 40 Euro verlangt werden. Je nach Lage kommen Mahnbescheid, Klage oder eine Bauhandwerkersicherung in Betracht.
Die Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB schützt Bauunternehmer vor dem Ausfall ihrer Vergütung. Der Unternehmer kann vom Besteller eine Sicherheit für die noch nicht gezahlte Vergütung zuzüglich zehn Prozent für Nebenforderungen verlangen, etwa eine Bankbürgschaft. Wird sie nicht fristgerecht gestellt, darf er die Arbeit einstellen oder den Vertrag kündigen. Gegenüber Verbrauchern bei Verbraucherbau- und Bauträgerverträgen sowie gegenüber öffentlichen Auftraggebern besteht der Anspruch nicht.
Ein Bauträger darf Abschlagszahlungen nur nach Baufortschritt verlangen. Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) legt fest, in welchen Raten und unter welchen Voraussetzungen gezahlt werden muss, zum Beispiel erst nach Eintragung einer Auflassungsvormerkung. Die Zahlungen dürfen auf höchstens sieben Teilbeträge verteilt werden. Verlangt der Bauträger mehr oder früher, sollten Sie den Zahlungsplan prüfen lassen, bevor Sie zahlen.
Häufig nicht, weil in notariellen Kaufverträgen die Haftung für Sachmängel meist ausgeschlossen wird. Dieser Ausschluss greift aber nicht, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat (§ 444 BGB). Gleiches gilt für Eigenschaften, die im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurden. Ob Ansprüche bestehen, hängt deshalb stark vom Vertragstext und davon ab, was der Verkäufer wusste.
Gerät der Bauunternehmer oder Bauträger mit der Fertigstellung in Verzug, können Sie Ersatz des Verzögerungsschadens verlangen. Dazu gehören etwa zusätzliche Miete oder Kosten der Zwischenfinanzierung. Ist eine Vertragsstrafe vereinbart, kann diese hinzukommen. Entscheidend sind die vereinbarten Termine und die Frage, ob der Unternehmer eine Behinderung rechtzeitig angezeigt hat.
Ja, wenn die zusätzliche oder geänderte Leistung angeordnet wurde oder für die Fertigstellung notwendig war. Das BGB regelt das Anordnungsrecht des Bestellers und die Anpassung der Vergütung in den §§ 650b und 650c BGB, die VOB/B in § 2. Streit entsteht oft darüber, ob eine Leistung schon im ursprünglichen Auftrag enthalten war. Eine saubere Dokumentation der Anordnungen schützt beide Seiten.
Vor allem den Kaufvertragsentwurf, den Grundbuchauszug und mögliche Baulasten. Bei Eigentumswohnungen gehören die Teilungserklärung, die Protokolle der Eigentümerversammlungen und die Höhe der Erhaltungsrücklage dazu. Verbraucher erhalten den Vertragsentwurf in der Regel zwei Wochen vor der Beurkundung. Diese Zeit sollten Sie für eine rechtliche Prüfung nutzen, denn nach der Unterschrift beim Notar sind Änderungen kaum noch möglich.
Am meisten, bevor ein Streit entsteht: bei der Prüfung von Kauf-, Bau- oder Bauträgerverträgen und vor der Abnahme. Spätestens wenn Zahlungen ausbleiben, Mängel bestritten werden oder Fristen laufen, sollten Sie anwaltlichen Rat einholen, denn Versäumnisse lassen sich später oft nicht mehr korrigieren. Beachten Sie, dass viele Rechtsschutzversicherungen Streitigkeiten rund um Bau und Finanzierung einer Immobilie ausschließen. Wir klären vorab, welche Kosten auf Sie zukommen.
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